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Bebauungsplan
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Bebauungsplan-Textteil
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Der BebauungsplanWas und wie im Baugebiet "Wahlscheid - Am Schloss Auel" gebaut werden kann, regelt der Bebauungsplan Nr.250 in der Fassung der 2. Änderung. Sämtliche Darstellungen und Angaben zum Bebauungsplan haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Für rechtsverbindliche Auskünfte ist das Planungsamt der Stadt Lohmar zu kontaktieren. Er sieht auf den angebotenen Grundstücken eine Bebauung mit Einzelhäusern und Doppelhäusern vor. Zulässig bei der Bebauung ist überwiegend ein Vollgeschoss mit Dachausbau; entlang der südlichen Seite der Haupterschließungstrasse "Große Wiese" sowie im östlichen Bereich des Plangebietes sind max. 2 Vollgeschosse zulässig. Der Bebauungsplan trifft differenzierte Festsetzung bzgl. der maximalen Trauf- und Firsthöhen. Der vollständige Bebauungsplan kann beim Planungsamt der Stadt Lohmar während der allgemeinen Sprechstunden eingesehen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Planungsamtes stehen den Bauherren/Architekten, nach vorheriger Terminvereinbarung, auch gerne zu Beratungen zur Verfügung. Pflanzungen auf den PrivatgrundstückenZur Minimierung des überörtlichen landespflegerischen Ausgleichs schreibt der Bebauungsplan auf jedem privaten Baugrundstück entsprechende Pflanzflächen vor. Diese nach den Vorgaben einer Pflanzliste anzulegenden Flächen werden dem Gesamtgebiet eine besondere Qualität verleihen. Die Pflanzverpflichtung wird Gegenstand des Kaufvertrages. Straßenniveau / Anpassung der GeländehöhenAus technischen Gründen wird die Straßenendhöhe etwa einen Meter über dem natürlichen Geländeniveau liegen. Sich hieraus ergebende Anpassungen der Geländehöhen sind im Bebauungsplan festgesetzt. Diese Auffüllungen sind vom Erwerber zu erbringen. |
AnsprechpartnerHerr Denn Herr Spiegel |
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