Ansprechpartner
Herr Denn
Tel.: (02 28) 55 52 37 -50
Fax: (02 28) 55 52 37 -91
E-Mail an Lorenz Denn
Herr Spiegel
Tel.: (02 28) 55 52 37 -30
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E-Mail an Holger Spiegel
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Vorbereitung KaufvertragGrundstückskaufvertragZur Beurkundung des Grundstückskaufvertrages schlägt Ihnen die Stadt Lohmar ein Notariat vor. Es werden Ihnen Beurkundungstermine zur Auswahl angeboten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, uns ein anderes Notariat für die Beurkundung zu benennen, dem wir den Kaufvertrag dann zusenden werden. Die Beurkundung erfolgt anhand eines für alle Grundstückskäufer einheitlichen Vertragsmusters, das nicht verändert werden darf. Der Beurkundungstermin muss zudem mit der DSK GmbH & Co. KG abgestimmt werden. Der Grundstückskaufvertrag sollte nach Vorlage innerhalb einer Frist von zwei Monaten beurkundet werden. Sollte die Beurkundung innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgen, kann Ihnen die Erwerbszusage entzogen werden. Die Reservierungsanzahlung wird für den entstandenen Aufwand in diesem Fall einbehalten. Über eine Fristverlängerung kann im Einzelfall und Angabe der Gründe entschieden werden. Neben den obligatorischen Regelungen enthält der Kaufvertrag u. a. folgende Bestimmungen:
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